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Unbedingt Fotos vom Unfallort und der Unfallstelle am Fahrzeug machen. Wenn Du eine Vollkasko-Versicherung mit Parkschaden-Schutz hast, wird deine Parkschaden Police belastet, nicht jedoch deine Vollkasko-Versicherung (Stichwort Selbstbehalt, Prämienerhöhung, usw.) Falls Du KEINE extra Parkschadenversicherung hast, musst Du abwägen können, ob Du den Schaden der Versicherung melden möchtest. Denn dann greift deine Vollkasko-Versicherung, und in der Regel liegt der Selbstbehalt für die Vollkasko bei ca. 1000.-. Zusätzlich zum SB, steigt deine Prämie beträchtlich höher, wenn die Versicherung nicht gar den Versicherungsvertrag auflöst. Also wenn der Schaden nicht tiefer als 3000 wäre, würde es sich m. M. n. sowieso nicht lohnen den Schaden der Vollkasko zu melden. Wenn Du den Schaden der Versicherung meldest, wirst Du von der Versicherung gebeten, einen Kostenvoranschlag bei einer Werkstatt deiner Wahl einzuholen (in den meisten Fällen die Markenvertretung des Fahrzeuges direkt). Dort wird der Kostenvoranschlag erstellt, zusätzlich musst Du der Versicherung erwähnen, wo Du den Kostenvoranschlag machen lässt. Erscheint der Kostenvoranschlag für die Versicherung zu hoch (Pauschalwert), beauftragt die Versicherung dann einen externen unparteiischen Experten das Fahrzeug bei der Werkstatt zu begutachten. Der Experte erstellt einige Werktage später sein Gutachten und es wird verglichen, ob der Kostenvoranschlag mit dem Gutachten harmonisiert. Tut es das, wird repariert oder ausbezahlt. Tut es das nicht (Gutachten ist tiefer als Kostenvoranschlag) wird man Dir nur die in der Gutachten erwähnten Summe auszahlen. Die restliche Reparatur musst Du dann selbst übernehmen. Man stützt sich dabei nur auf das Gutachten des Experten. Solltest Du den Schaden der Versicherung nicht melden, musst Du in jedem Fall eine Selbstanzeige bei der Polizei erstatten, da Du staatliches Eigentum (Strassenschild) beschädigt hast. Es ist besser Du meldest den Fall, bevor man Dich findet. (Stichwort Fahrerflucht). In den meisten Fällen wird eine geringe Entschädigung gefordert oder gar die weitere Verfolgung fallen gelassen. Für einen kleinen Rempler an einem Strassenschild, erscheint mir Zweiteres sehr wahrscheinlich. Übrigens; Ist der Schaden geringer als der Selbstbehalt, wird sowieso die Versicherung den Schadenfall nicht weiter bearbeiten, da es für beide Parteien nichts lohnt (Konsumentenschutz).