Ein "Recht auf Wunschurlaub" hat generel niemand. In den meisten Firmen ist aber geregelt das eine bestimme "Menge" an Urlaubstagen im Sommer genommen in einem verbund genommen werden soll (meist 3 Wochen). Bei der Vergabe der Urlaubstage läuft es in großen Unternehmen nach den mit dem Betriebsrat ausgehandelten Urlaubsplan/Sozialplan in kleineren Firmen in dem es keine solche "feste" Regelung gibt wird dies meist in Anlenung an übliche Sozialpläne gemacht. Dabei gilt eigtl. fast immer: Mütter/Väter mit Kindern zuerst und hierbei eine staffelung nach alter. Soll heißen ein Vater mit Kindern in der Grundschule (6-10Jahre) bekommt als erstes Urlaub als nächster dann der Vater mit bereits Jungendlichen Kindern (12-16 Jahre). Singles ohne Kinder und ohne sonstige Besonderheiten (wie z.B. freiwillige Kurse) kommen generel als letzte dran. Was auch definitiv fair ist.

P.S. in meiner Lehrfirma war damals im Plan unter anderem das Azubis ihren Urlaub vor Gesellen ohne Kinder und ohne Freundin bekamen auf grund des jungen alters und der evtl. Urlaubsanbindung mit Freunden/Familie die an Schulferien gebunden sind

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