Mich würde interessieren, ob ein Vermieter nach einer Wohnungsbesichtigung und einer mündlichen Aussage darüber dass man noch Bescheid bekommt, auch verpflichtet ist ab- oder zuzusagen?
Ist es üblich dass Vermieter einfach jemanden dann zusagen und sich beim Rest nicht mehr melden? Und wäre das rechtlich anfechtbar?
Ein Bekannter von mir läuft nun seit mehreren Wochen einfach einer Antwort hinterher, ohne eine zu bekommen, man sagt ihm lediglich „wir melden uns“ und es vergehen wieder Wochen.