Ich denke, mit 150-200€ müsstest du zufrieden sein. Ist leider schon etwas älter und die defekte Festplatte müsste auch erst wieder ersetzt werden.
Wenn er der Vater des Kindes ist, hat er doch das Recht das Kind zu sehen.
Microsoft hat eine Liste mit kompatiblen CPU's veröffentlicht, sollte Deine CPU dort nicht draufstehen, gibt es noch den Umweg den Microsoft offiziell gemacht hat.
https://support.microsoft.com/en-us/windows/ways-to-install-windows-11-e0edbbfb-cfc5-4011-868b-2ce77ac7c70e
Ja könnte schon daran liegen oder es liegt einfach nur daran, dass sie vielleicht vorher noch nie einen Jungen Nackt gesehen hat.
Gerüchte weiter verbreiten gilt als üble Nachrede, Wikipedia sagt dazu folgendes
Die üble Nachrede nach § 186 Strafgesetzbuch (StGB) ist ein Ehrdelikt, bei dem im Gegensatz zu einer Beleidigung (§ 185 StGB) das Behaupten und Verbreiten hinsichtlich ehrenrühriger (vermeintlicher) Tatsachen gegenüber Dritten unter Strafe steht.
Definitiv nicht schicken. Schickst Du ihm Nacktbilder hat er noch viel mehr gegen Dich in der Hand und wird dieses auch definitiv nutzen um noch mehr von Dir zu verlangen.
Beiss in den sauren Apfel und riskiere die eine Blamage, gib ihm aber kein Futter für weitere Blamagen
Das liegt wohl an dem (falschen) Bild was man von Männern hat und was viele Männer auch von sich selber haben.
Die meisten denken sie müssten stark sein und Gefühle zu zeigen wäre ein Zeichen von Schwäche.
Die Zeit vergeht in exakt der gleichen Geschwindigkeit. Es ändert sich lediglich die Wahrnehmung derselbigen.
Als Beispiel nenne ich gerne folgendes Szenario:
Vor dem 18. Geburtstag freut man sich unglaublich endlich volljährig zu sein, damit man gewisse Dinge endlich tun darf. Wartet man auf etwas, nimmt man den Zeitverlauf wesentlich langsamer war. Hat man den 18. Geburtstag endlich erreicht, scheint die Zeit immer schneller zu vergehen, da man eigentlich genau das Gegenteil möchte
Das Filmen und Fotografieren von Polizeieinsätzen ist grundsätzlich erlaubt.
1) sollte man tatsächlich dabei auf Tonaufnahmen verzichten. Da das mitschneiden von Gesprächen laut § 201 StGB; Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes strafbar sein kann
2) Sollte man keine betrunkenen oder hilflosen Personen filmen: § 201a Abs. 1 Nr. 2 StGB.
3) Sollte man auf die Veröffentlichung verzichten und dem Polizisten das auch klar machen (sonst könnte das Handy/die Kamera konfisziert werden)
4) und als letzter und wichtigster Punkt. Störe/Gefährde niemals einen Polizeieinsatz durch die Aufnahme des Vorgehens
Es ist NICHT verboten einen Polizisten bei der Durchführung seiner Amtstätigkeit zu filmen. Sie sagen immer, dass dies verboten sei, stimmt aber nicht.
Das schneiden der Haare ohne Erlaubnis ist nicht zulässig. Könnte man rein theoretisch sogar als Körperverletzung betrachten. Mit dem alleinigen Sorgerecht hat man auch die alleinige Bestimmungsgewalt darüber wer, wann dem Kind die Haare schneidet.
Wenn das jetzt einmalig war... ok, nicht toll, aber man muss ja nicht gleich alle verrückt machen. Sollte das wieder passieren, eventuell mal die Behörden informieren
Zurücksetzen wird nicht möglich sein, da Treiber an sich nicht oder nur mit speziellen Kenntnissen veränderbar sind. Abhilfe dürfte die simple Neuinstallation des Treibers bieten
Alter ist relativ, für jemanden der älter ist als man selbst, bleibt man immer der junge Hüpfer
Es spricht nichts dagegen, mit Javascript, HTML und CSS auch Apps zu entwickeln. Meinst Du im Browser die Entwicklertools? (Chrome: Strg - Shift - I)
Aus welchem Material ist die Decke? Warum halten dort keine Dübel?