Bitte um Verständnis, falls diese Frage hier im Forum schon irgendwo beantwortet wurde.
Sachverhalt:
Das sechsjährige Kind ist (vom Kinderarzt festgestellt) nachweislich an Corona erkrankt und befindet sich in häuslicher Quarantäne. Das Kind zeigt keinerlei Symptome und ist auch nicht "krankgeschrieben", also nur isoliert.
Ein Elternteil muss das Kind während dieser Zeit zuhause betreuen und hat sich deshalb vom Arbeitgeber zunächst freistellen lassen.
Welche Leistungen - Lohnersatz - stehen dem Elternteil zu.
Erhält er Leistungen der Krankasse wie bei "Kind krank" oder Leistungen nach dem Infektionsschutzgestz vom Arbeitgeber?
Wie ist dies jeweils nachzuweisen? Ich kann mir gut vorstellen, dass die KK sagt, eine Erkrankung des Kindes liegt nicht vor, auch kein entsprechender Nachweis, der Arbeitgeber hingegen wird sagen , du bist mit deinem kranken Kind zuhause und nicht weil die Kita oder Schule geschlossen ist
Vielen Dank, gern auch für weiterführende Hinweise.