Hallo, ich muss für mein Praktikum eventuell in eine neue Stadt ziehen und dafür meine jetzige Wohnung aufgeben. Allerdings habe ich einen Untermieter der mit mir in dieser Wohnung wohnt. Sollte ich also nächsten Monat tatsächlich meine Wohnung kündigen, müsste ich auch meine Küche mitnehmen. Allerdings weiß ich nicht ob ich das ohne weiteres darf.

Hat mein Untermieter ein recht drauf, dass ich die Küche stehen lasse, bis der Mietvertrag endet oder bis er selbst eine neue Wohnung für sich gefunden hat? Es heißt im untermietervertrag zwar er darf die Gemeinschaftsräume mitbenutzen, aber gilt das auch für die ganzen Küchengeräte wie Kühlschrank oder Hert?