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Antwort
Für Luftgewehre aus DDR Produktion oder vor dem BJ. 1970 gilt m.W. wohl so eine Art Bestandsschutz, der Besitz ist in jedem Fall unproblematisch. Allerdings darf wenn das Gewehr über 7,5J hat nur auf Schießständen damit geschossen werden, dort im Zweifel sogar nur auf die Kleinkaliber- und Großkaliberbahnen da die Luftgewehrstände (10m) i.d.R. nur bis 7,5j zugelassen sind. Wenn das Gewehr die 7,5J nicht überschreitet gelten soweit ich weiß die selben Bestimmungen wie bei freien Waffen (F Zeichen).
Ansonsten Google.