Darf jemand ein Jusstudium abschließen, wenn diese Person betrügerisch erschlichenes Geld (es gibt schriftliche Beweise) vom Betrüger geschenkt bekommt und sie und ihre Mutter sich dieses Geld behält, obwohl beide wissen, dass es aus einem Betrug stammt? Es geht um 70.000,- (die Steuer wurde natürlich auch hinterzogen)!

Ich weiß, dass es sich gem. Paragraf 164 Strafgesetzbuch um Hehlerei handelt.

Die Mutter der Studentin meint, es geht sie nichts an, dass das Geld in betrügerischer Absicht erschlichen wurde, sie hat es geschenkt bekommen. Die Jusstudentin selbst, welche mit 35.000,- ebenfalls Nutznießerin ist, tut so, als ob nichts wäre. Das Ganze ist in einem Verwandtschaftsverhältnis passiert!!