Fordert das BaföG-Amt einen Leistungsnachweis?
Ich befinde mich gerade in der Situation, dass ich mein Studienfach zum 2. mal wechseln möchte (bin aktuell im 3. Semester) und daher weiß ich jetzt schon, dass ich keine Prüfungen mehr im aktuellen Studiengang absolvieren werde, offiziell besuche ich aber noch Vorlesungen. Jetzt habe ich erfahren, dass das BaföG-Amt in diesem Fall angeblich einen Leistungsnachweis fordert, um sicherzustellen, dass ich bis zur Neueinschreibung auch tatsächlich studiert habe. Stimmt das? Wäre ja unsinnig, wenn ich jetzt noch für Prüfungen büffele, die mir dann nichts mehr nützen.