Hallo, ich habe hier eine Frage, bei der mir vielleicht jemand helfen kann.

Ich arbeite in einem Unternehmen, wo es viele Praktikanten gibt. Nicht immer liegt uns zum Zeitpunk des Praktikums eine Immatrikulationsbescheinigugen vor. Diese benötigen wir jedoch jetzt für die Betriebsprüfung.

Meine Frage: Lassen sich die Immatrikulationsbescheinigungen von den Hochschulen auch im Nachhinein - also wenn der Studierende gar nicht mehr studiert - allerdings für die Zeit des Studiums (also die Zeit, in der er studiert und gleichzeitig ein Praktikum absolviert hat) ausstellen?

An wen kann ich mich einer solchen Situation weden?

Wäre sehr nett. Vielleicht gibt es ja jemanden, der bei einer Hochschule arbeitet, aber auch Studenten, die hier Bescheid wissen.

Vielen Dank im Voraus und ganz liebe Grüße