Ich habe einer Kollegin auf der Arbeit oft Nachrichten geschrieben, die aber immer vernünftig formuliert waren (keine Beleidigungen, oder sexuelle Anspielungen oder dergleichen). Sie hat geantwortet, hatte aber kein Interesse an einem Kontakt. Nun habe ich ein halbes Jahr später eine andere Kollegin angeschrieben, weil ich wissen wollte, was sie davon denkt und diese hat sich sehr aufgeregt. Kann da etwas passieren, bzw. Kann man für sowas eine Abmahnung wegen Belästigung bekommen? Und kann eine Abmahnung theoretisch mit einem halben Jahr Verzug ausgesprochen werden?