Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, auf die Religion des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen. Möglich wären Gebete während der Pause oder kurzes Ausstempeln für die Gebete (abhängig von der jeweiligen Arbeit).
Praktisches Problem: Kündigungsschutz besteht erst nach 6 Monaten im Betrieb, wenn dort mehr als 10 Arbeiter beschäftigt sind. Also würde ich dies erst nach 6 Monaten ansprechen (möglichst wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht). Sonst kann der Arbeitgeber in der Probezeit ohne Angaben von Gründen kündigen.
Kündigt er wegen der Gebete, dann könnte die Kündigung unwirksam sein. Zusätzlich kann ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Diskriminierung bestehen.

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