Hallo zusammen.

Ich bin Mitglied einer Jugendorganisation und strebe später eine Karriere als Berufspolitiker an.

Ich habe mir die Frage gestellt, wie das eigentlich mit dem früheren Beruf abläuft, wenn man als Abgeordneter in ein Parlament zieht. Ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet einen zur Wahrnehmung eines politischen Amtes freizustellen oder muss man im Extremfall seinen Job kündigen. Wenn letzteres der Fall ist, frage ich mich wie das aussieht mit der Kündigungsfrist.

Wenn ich nicht gerade auf den ersten Listenplätzen aufgeführt bin, kann ich vor der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses ja garnicht absehen, ob es für den Einzug ins Parlament gereicht hat und ob ich somit dann eine Karriere als Berufspolitiker einschlagen kann. Wenn ich zu diesem Zeitpunkt erst mein Arbeitsverhältnis kündige, läuft die Frist ja unter Umständen noch einige Monate, in denen ich mein Mandat folglich noch nicht wahrnehmen könnte?

Ich gehe davon aus, dass es verschiedene Abläufe gibt und gerade Spitzenpolitiker ohnehin schon nicht mehr in ihrem ursprünglichen Beruf arbeiten, allerdings interessiert es mich wirklich mal, wie das bei beispielsweise bei einer Lehrkraft ablaufen würde, die für die Partei x als Kandidat auf Listenplatz y für den Landtag kandidiert.