Ja, du musst beten. Wenn du es absichtlich unterlässt, ist es eine Sünde, für die es keine Sühne gibt.

Erstens:

Wenn ein Kranker nicht im Stehen beten kann, sollte er im Sitzen beten; wenn er das nicht kann, sollte er auf der Seite liegend beten. Wenn er dazu nicht in der Lage ist, sollte er in der Position beten, in der er es kann. Was er tun muss, ist Wudoo' zu machen und sich von Unreinheiten zu reinigen; wenn er nicht in der Lage ist, Wudoo' zu machen, soll er Tayammum ("trockene Waschung") machen; wenn er nicht in der Lage ist, Tayammum zu machen oder irgendeine Unreinheit zu entfernen, soll er so beten, wie er ist, denn Allah, möge Er erhaben sein, sagt (Interpretation der Bedeutung):

"So fürchtet Allah, so viel ihr könnt" [at-Taghaabun 64:16].

Demnach war das Gebet, das du in dieser Situation verrichtet hast, gültig und du musst es nicht wiederholen, denn das war das, was du zu diesem Zeitpunkt tun konntest, und die Blutung der nifaas (nach der Fehlgeburt) hatte zu diesem Zeitpunkt noch nicht begonnen.

Aber fürchte Allah, denn Allah weiß, ob du wirklich nicht in der Lage wärst, Wudu zu machen und im Stehen zu beten. 

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