Hallo! Ich bin Student an einer privaten Kunsthochschule die seit dem 18. März bis frühestens 21. April aufgrund der Beschlüsse zum Thema Corona geschlossen wurde. Die Universität verlangt weiterhin die monatlichen Gebühren in Höhe von 450 €. Uns wird nichts dafür geboten. Wir können weder die Werkstätte nutzen noch finden Vorlesungen oder Seminare statt. Ist es rechtens dass diese Gebühr weiterhin verlangt wird?