Guten Tag,

Ich habe da eine konkrete Frage zu den Paragraphen 183/183a StGB.

Exzibionismus und normaler "sex" fällt ja unter "Erregung öffentlicher Ärgernisses". Zumindest wenn man dabei erwischt wird.

Wenn man jetzt aber seinen Partner auf den Altar fesselt und z. B. ordentlich Auspeitscht. Dabei selbst angezogen ist. Der Partner auch nicht vollkommen nackt.

Dann dürfte das ganze doch so nicht zum Tragen kommen? Zumindest nach bisherigen Rechtssprechung.

Ich meine wenn der Wirt den ganzen Tag Volksmusik spielt fühle ich mich auch belästigt und kann nix dagegen machen...