Hallo,

ich arbeite bei einem Pflegedienst auf Basis einer 40 Std.-Woche. Es verhält sich so, dass wir 12 Tage am Stück jeden Tag arbeiten und dann 2 Tage frei haben. Danach wieder 12 Tage am Stück ohne jeglichen Aufschlag für Wochenenden oder dergleichen. Im Arbeitsvertrag ist lediglich von einer „wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Std.“ die Rede. Darf der Arbeitgeber das ohne Weiteres?

Erschwerend kommt hinzu, dass teilweise Teilschichten anfallen, wo die tägliche Arbeitszeit gestückelt wird (Frühdienst 7-12 Uhr + Spätdienst 16-19 Uhr). Oft zieht sich die Spätschicht sogar bis 21 oder 22 Uhr aufgrund Personalmangels, so dass die gesetzliche Ruhezeit von 11 Std nicht eingehalten werden kann und man um 7 Uhr morgens wieder den nächsten Frühdienst antreten muss. Bin noch in der Probezeit und halte mich entsprechend zurück, obwohl ich sehr daran zu knabbern habe. Die Teilschicht ist im Arbeitsvertrag nicht explizit erwähnt. Nur pauschal, dass der AG Überstunden und abweichende Arbeitszeiten anordnen kann. Die Ausnahme ist hier aber die Regel…