Wir sind im Begriff unser für eigene Wohnzwecke genutztes EFH zu verkaufen.

Gekauft im August 2019 und Verkaufen möchten wir im November 2021.

Meines Wissens umgehen wir die „Spekulationssteuer“, da wir in den Randjahren 2019 und 2021 teilweise ausfüllen und somit die 3 Jahres Grenze erreichen. Ist das korrekt?

Ebenfalls möchten wir eine Landwirtschaftliche Fläche welche als Garten genutzt wird verkaufen. Hierzu konnte ich leider nichts finden.

Gekauft im Jahr 2020, wir planen im Jahr 2021 zu verkaufen, würden es aber verschieben auf 2022 falls die 3 Jahres Regelung auch hier zutrifft.

Besten Dank für die Rückmeldung.