Darf die Werkstatt ohne mich zu informieren den Auftrag ändern?

Sehr geehrte Community,

Ich habe folgendes Problem:

Im laufe der letzten Woche ist mein Auto während der Fahrt ausgegangen (weil die Batterie zu schwach war bzw. die Batterie war kaputt). Der ADAC hat das Auto dann in die Werkstatt gebracht und festgestellt, dass die Lichtmaschine kaputt ist (Fehldiagnose).

Daraufhin wurde der Werkstatt der Auftrag erteilt die Lichtmaschine zu prüfen und auszutauschen.

Nach bereits 2 Tagen wurde ich dann von der Werkstatt angerufen und mir wurde gesagt, dass das Auto repariert wurde (am Telefon hieß es, es sei doch nicht die Lichtmaschine kaputt gewesen, sondern nur die Batterie und diese wurde "repariert").

Die Werkstatt hat eigenmächtig den Tausch der Batterie durchgeführt, ohne mit mir Rücksprache zu halten(war nicht der Auftrag). Hätte die Werkstatt mich angerufen und gefragt, ob eine neue Batterie eingebaut werden soll (für 110 € plus Arbeitsaufwand von 27€), hätte ich selbstverständlich abgelehnt und in einer anderen Werkstatt den Tausch vollzogen. In anderen Werkstätten kostet der Tausch einer Batterie mit Arbeitsaufwand zusammen 80€

Ich habe mich jetzt mit der Werkstatt geeinigt, dass ich selbst eine Batterie kaufen werde und die Werkstatt diese einbaut und die Rechnung dementsprechend geändert wird.

Ich wollte mit dieser Frage sicher gehen, ob, wenn die Werkstatt sich wieder querstellt, ich im Recht bin.

Vielen Dank

PS: Es ist mir klar, dass es unterschiedliche Preise für Batterien gibt und auch eine für 110€ zu finden ist. Der Knackpunkt, aus meiner Sicht ist, dass ich nie dem Tausch zugestimmt habe.

Auto, Recht, Reparatur, Dienstleistung
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