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Ja, das Arbeitsamt bezahlt die Mitgliedschaft in einem Fitness-Studio, jedoch nur wenn es dabei um die Gruppenkurse geht. Also, die Mitgliedsbeiträge für die Nutzung des Kraftsportbereichs eines Fitnessstudios können nicht übernommen werden, da durch die Teilhabeleistungen ausschließlich Aktivitäten im Sinne der sozialen Bindungsfähigkeit gefördert werden sollen.
Mitgliedsbeiträge innerhalb eines Fitnessstudios, die dazu berechtigen, an Kursen im Bereich Streetdance, Aerobic, Yoga u. ä. teilzunehmen sind grundsätzlich förderungsfähig.
Generell gilt es abzuwägen, ob die individuelleFreizeitgestaltung stärker als die sportliche, künstlerische oder musikalische Betätigung in der Gemeinschaft im Vordergrund steht.
Höchstbetragsgrenze liegt bei 10 Euro/Monat