Guten Tag zusammen,
ich mache gerade eine Ausbildung im Handwerk, und habe noch einige Zeit bis zur Gesellenprüfung. Dennoch möchte ich folgendes schon geregelt haben.
Ich will gemäß §31 HWO das "Ergebnis berufsschulischer Leistungsfeststellungen" auf dem Gesellenprüfungszeugnis vermerkt haben.
- Ist das einfach der Durchschnitt des Berufsschulabschlusszeugnisses?
- Wie kann ich ihn angeben? Bekomme ich das Berufsschulabschlusszeugnis nicht erst am Ende der Ausbildung, zusammen mit dem Gesellenprüfungszeugnis und Gesellenbrief? Oder findet die Berufsschulabschlussprüfung immer ausreichend vor der Gesellenprüfung statt?
Danke schon im Voraus für alle Antworten ;)