Na, so einfach ist das nicht.
Die Biologie kennt z.B. den Begriff Hermaphroditismus der doppelgeschlechtliche Organismen definiert. Natürlich gilt das hier in erster Linie für Nesseltiere, Regenwürmer und gewisse Schnecken. Darüber hinaus ist den Biologen der Geschlechtswechsel bestimmter Organismen bekannt. So genau ist also das Geschlecht nicht immer fixiert.
Beim Menschen gibt es z.B. Geschlechtsdifferenzierungsstörungen, auch wenn das Geschlecht eigentlich in den Chromosomen festgelegt ist. Bei der Geburt kann also das Geschlecht uneindeutig sein. Das ist so und damit müssen wir uns auseinander setzen. Selbst die Weltgesundheitsorganisation erkennt angeborene Fehlbildungen der Geschlechtsorgane und explizit ein undefinierbares Geschlecht eindeutig an.
Aber es ist müßig darüber zu diskutieren. Das Bundesverfassungsgericht ist unser oberstes Gericht (für unsere Regierung bindend) und wir bestimmen über unsere Demokratie wer darin sitzt. Der Eintrag soll ja auch nur im Geburtenregister vorgenommen werden.
Wer nicht einverstanden ist, hat in unserer Demokratie Mittel und Wege seine Meinung kund zu tun.
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