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Antwort
So: Laut Arbeiterkammer > Alles rechtens. Der, der zum Zeitpunkt der Rechnung der Mieter ist, hat die Kosten zu tragen.
Sollte ich aber z.B. kurz vor der Abrechnung ausziehen, müsste ich die Kosten auch nicht mehr bezahlen.. Kann man jetzt sehen, wie man will.