Hallo, wir haben hier im Mehrfamilienhaus (4 Parteien, davon 1 Gewerbeeinheit Cafe/Bäckerei) eine neue Gas-Zentralheizung bekommen.

Lediglich die Gewerbeeinheit bezieht auch die Warmwasserversorgung über diese Gasheizung; die übrigen Wohneinheiten haben für Warmwasser Durchlauferhitzer und benötigen nur Heizgas. Hinsichtlich der Gasabrechnung ist alles geregelt, da sowohl die 4 Heizkreisläufe als auch der Warmwasserkreislauf separate Wärmemengenzähler haben.

Aber wie verhält es sich mit dem Betriebsstrom der Heizung?

Dieser läuft nur über 1 eigenen Stromzähler. Wegen der notwendigen Warmwasseraufbereitung für die Gewerbeeinheit läuft die Heizungsanlage 365 Tage im Jahr und verbraucht auch jeden Tag Strom. Die übrigen Mietparteien würden außerhalb der Heizperiode keinen Strom benötigen, da die Heizung nicht aktiv sein müsste.

So aber (da nur 1 Stromzähler) werden auch die Stromverbräuche, die ausschließlich durch die Gewerbeeinheit verursacht werden, über alle Mietparteien sozialisiert.

Wie kann oder muss man das Problem lösen?

Momentan fällt uns nur ein, die Stromverbräuche außerhalb der Heizperiode zu erfassen und die daraus zu berechnenden Stromkosten allein der Gewerbeeinheit in Rechnung zu stellen. Praktisch würde also die Stronrechnung für die Heizung vorab um diesen berechneten Betrag gekürzt und dann der noch verbleibende Betrag nach dem üblichen Schema anteilmäßig über alle Mietparteien verteilt.

Wäre das so korrekt oder gibt's Alternativen?

Vielen Dank!