Hallo,
ich bin gerade dabei, meine Immatrikulationsunterlagen für die Uni zu sammeln.
In der Liste wird einmal eine beglaubigte Kopie gefordert, die man zurückerhält und zusätzlich noch eine einfache.
Ich habe noch mehrere beglaubigte Kopien, die ich sowieso für nichts anderes nutzen werde, deshalb wollte ich fragen, ob es in Ordnung wäre, einfach 2 beglaubigte Kopien einzureichen, oder ob das dann als fehlende Unterlage zählt.
Ich habe auch keinen A3-Drucker, deshalb müsste ich das Abiturzeugnis sonst auf A4-Seiten verteilen, und das wäre ja sicher auch nicht so super.