Hallo, ich habe leider einen Mängelschein von der Polizei ausgehändigt bekommen , zwecks defekter Kennzeichenbeleuchtung.

Kurz die Erklärung der außergewöhnlichen Umstände: ich hatte leider einen Auffahrunfall (mir ist jemand hinten rein gefahren, wodurch die Kennzeichenbeleuchtung kaputt ging).

Die Polizei sagte am Telefon wir sollten Daten austauschen und sie würden ohne Personenschaden nicht zur Unfallstelle kommen. Dann hab ich meine Daten ausgehändigt aber leider keine erhalten , also Notierte ich mir das Kennzeichen und ging nach 5 Tagen damit zum Anwalt (zwecks Daten und Schuldfrage). Durch einen Feiertag und ein langes Wochenende war es erst dann möglich . Am 3. Tag allerdings wurde ich angehalten und bekam den Mängelschein (ich erklärte also wann der Unfall war , wie es ablief und das ich erst einiges klären müsste). Trotz alledem sagten sie ich hätte nur eine Woche Zeit .

Ist das richtig ? Denn in dieser Woche hab ich noch keine Daten vom „Gegner“ und die Schuldfrage muss geklärt sein (meiner Meinung nach) bevor ich in die Werkstatt fahre und eine Reparatur zahle.

Ist das Rechtens und darf ich überhaupt etwas Reparieren , vielleicht schickt die Versicherung ja einen Gutachter oder sonstiges ?

Ich wäre sehr dankbar für nette, hilfreiche Fragen.