Hallo. Meine Frau fuhr von der Hauptstraße als Linksabbiegerin in unsere Einfahrt. Dabei wartete sie zunächst den Gegenverkehr ab, übersah dann aber einen Radfahrer, welcher auf dem kreuzenden Fußweg (vor der Einfahrt) angefahren kam.

Dieser stürzte zum Glück nur leicht. Leider ist das Fahrrad in Mitleidenschaft gezogen wurden sowie die Motorhaube des Autos.

Nun möchte der Radfahrer den Schaden des Fahrrads ersetzt haben, wir sollen unseren Schaden selbst tragen.

Daher habe meine Frage: trifft ihn als Fahrradfahrer eine Teilschuld, wenn er den Fußweg als Erwachsener mit dem Rad entsprechend der Fahrtrichtung nutzt?

Kann man dies auch ohne Anwalt gelten machen? Fraglich ob sich dieser hier lohnt. Habe das leider keine Erfahrung (oder zum Glück).

Ich bin froh, dass niemand zu Schaden gekommen ist, sehe aber nicht ein, für alle Schäden allein aufzukommen.

Polizei wurde leider nicht gerufen.