Hallo,

mein Neffe ist aktuell in einer Inobhutnahmnestelle. Erst war in in einer anderen ION , danach in einer Wohngruppe, aus der er rausgeflogen ist und aktuell ist er wider in einer anderen ION. Die Wohngruppe hatte ihn nicht wie abgesprochen umgemeldet, warum weiß kein Mensch.

Jedenfalls ist mein Bruder mit seiner Frau und den beiden anderen Kindern umgezogen in eine Wohnung in der max. 2 Kinder erlaubt sind, da mein Neffe voraussichtlich nicht mehr nach Hause kommen kann. Dem entsprechend wurde auch die Wohungsgebergescheinigung ausgestellt. Dort steht men Neffe natürlich nicht mit drauf, er wohnt ja auch nicht dort. Wer möchte schon seinen Vermietern seine komplette Lebensgeschichte offenbaren. Jetzt verlangt die Sachbearbeiterin von Jugenamt, dass er meinen Neffen trotzdem i.d. Wohnung anmeldet.

Verlangt quasie den Vermieter über die "kaputten" Familienverhältnisse aufzuklären.

Mein Bruder versteht das nicht und möchte auch nicht seinen Vermieter involvieren, da es so oder so schon unangenehm genug ist.

Sie möchten einen Neuanfang.

Ich finde dazu nichts im Internet und wollte mal nachfragen , ob jemand darüber rechtliche Kenntnisse besitzt.

Die Wohngruppe oder auch die ION muss ja die möglichkeit haben einen Wohnsitz für Kinder dort anzumelden.

Vielen Dank im vorraus für die Antworten.