Hallo. Ich wäre jedem sehr dankbar um meine Frage zu antworten.

Im Zeitraum von 12.22 bis 11.23 befand sich die Person im ALG 1. Ab 12.23 wechselte sie in das ALG 2 und erhielt eine Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2023. Das Jobcenter meinte, dass alles, was er zum Zeitpunkt des ALG 1 als Zuschlag in der Betriebskostenabrechnung erhalten hat, das Jobcenter mit der aktuellen Leistung umrechnen und die Leistung kürzen wird.... und das sind mehr als 500 Euro!

Die Frage ist, ob sie das Recht haben, Geld von einer Person zu nehmen, die bei ALG 1 war und Geld für Heizung und Wasser zurückbekommen hat. Dies ist kein zusätzliches Einkommen, sondern eine Rückerstattung Ihres Geldes!

Darüber hinaus handelt es sich bei ALG 1 um eine Rückerstattung des Geldes, das er während seiner Erwerbstätigkeit gezahlt hat und normalerweise Gutschrift von Betriebskosten von 2023 muss bei ihm bleiben.

Danke