Hallo,

ich bin seit meiner Geburt in Berlin (1993) als Deutscher eingebürgert, da mein Vater vor meiner Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hat. Da meine meine Mutter türkische Staatsbürgerin ist, verfüge ich über die doppelte Staatsbürgerschaft. Dies habe ich erst neulich erfahren.

So gesehen, könnte ich den türkischen Pass beantragen, ohne dabei meinen deutschen Pass zu verlieren. Allerdings möchte ich den türkischen Pass nicht beantragen, da für mich ein zweiter Pass zeitaufwendig und überflüssig ist.

Nun zu meinem eigentlichen Problem. Meine Eltern hatten es anscheinend in der Vergangenheit versäumt, den türkischen Behörden mitzuteilen, dass ich seit meiner Geburt als Deutscher eingebürgert bin, weswegen ich bei den türkischen Behörden nicht als Deutscher registriert bin.

Ich möchte nämlich demnächst in der Türkei meine türkischstämmige Freundin heiraten und habe für das Standesamt in der Türkei die entsprechenden Unterlagen besorgt. Hier meine Frage: Würde das dortige Standesamt meinen deutschen Personalausweis akzeptieren oder würden sie von mir den türkischen Ausweis fordern, den ich nicht habe bzw. niemals gehabt habe.

Vielen Dank!