Pardon. Ohne mein eigentliches Problem kann man meine Frage nicht verstehen. Ein Problem ergibt sich, wenn z.B. bei drei Wärmemengenzählern nur einer geeicht ist. Der Mieter oder Eigentümer des geeichten Zählers hat einen Anspruch auf ordentliche Abrechnung. Deshalb wollte ich dies folgendermaßen lösen: Entsprechend des Zählerstandes (in kWh) lassen sich die verbrauchsabhängigen Kosten berechnen. Und diese werden mit 70 % angesetzt. Würde ich von der gelieferten Wärmemenge diese auf 70% herabsetzen und entsprechend den gemessenen Wärmemengen diese verteilen, dann würde ich den geeichten Zähler mit den ungeeichten Zählern gleichsetzen. Aber vermutlich zwingt mich das Gesetz dazu.

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Hallo, vermutlich kommt mein Erfahrungsbericht zu spät. Die Firma Niko hat bei uns in Hamburg einen Kachelofen (Grundofen) installiert. Wir sind außerordentlich zufrieden. Zuerst war da etwas Skepsis wegen des günstigen Preises; aber die Handwerker arbeiteten sehr sauber und ordentlich und die Betreuung durch Herrn Appelbaum (Berlin/Polen) war hervorragend.

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Auf jeden Fall. Wir suchen gerade ein Nachfolgemodell für unseren SDI-Saugdiesel, der damals ohne Zentralverriegelung und ohne Klimaanlage daherkam und wollen uns nicht mit einem "Kompromiss" abfinden. Allein die "reduzierte" Elektronik, mit der dieser Saugdiesel ausgestattet war, gab es wiederholt Probleme. Warnlampen gingen an, obwohl nichts defekt war. Und nicht einmal ein Batteriewechsel war ohne "Sofort in die Werkstatt" möglich.

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