§ 9 Erledigungsklausel Die Vertragsparteien sind einig, dass mit diesem Vertrag alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Ausbildungsverhältnis und seiner Beendigung erledigt sind. Damit sind alle Ansprüche, gleichgültig ob bekannt oder unbekannt und aus welchen Rechtsgründen, abgegolten.

Zu dem wurden "Rechtschreibfehler" bei meiner Postanschrift eingebaut und im folgendem § auch.

§ 3 Urlaub Der Urlaubsanspruch auf 20 Tage besteht. Davon wurden 16 Tage aufgebraucht. Der Resturlaub von 4 Tagen wird vom Steuerbrater des Arbeitgebers gesondert Abgerechnet.

Ich kann meine Urlaubstage nicht aufbrauchen, weil ich Krank bin. Bitte nur hilfreiche Tipps von Leuten die sich auskennen und nicht nur denken...ihr wisst schon. Zudem brauche ich nicht belehrt werden, dass ich nach Krankheit eine Arbeitslosengeldsperre bekomme, wenn ich keine neue Beschäftigung habe.