Soweit ich weiss, sind unkrautvernichter im Privatbereich verboten.
3. Unkrautbekämpfung im Haus- und KleingartenFür Hausgartenbesitzer gelten selbstverständlich dieselben gesetzlichen Grundlagen wie für Kommunen und Gewerbetreibende zur Pflege ihrer Grundstücke. Die Anwendung von Unkrautvernichtungsmitteln (Herbiziden) auf Gehwegen, Einfahrten und sonstigen befestigten Flächen ist auch im Privatbereich sowie auf Hof- und Betriebsflächen aufgrund der Abschwemmungsgefahr in Gullys oder Vorfluter und der damit verbundenen Gewässerbelastung verboten. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
Quelle:
http://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/pflanzenschutz/genehmigungen/unkrautohnechemie/