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Der Grenzwert wurde leider noch nicht erhöht. Vor kurzem wurde aber der §13a im FEV verfasst in dem klar geregelt ist wann eine MPU angeordnet werden darf und wann nicht. Wenn das deine erste Auffälligkeit im Straßenverkehr war und du unter 150ng/ml THC-COOH hast ist meistens die Anordnung einer MPU rechtswidrig . Viele Führerscheinstellen wissen aber nichts von dem Gesetzt bzw nicht wie sie damit umgehen sollen. Habe gehört das es in manchen Bundesländern gereicht hat dieses Thema telefonisch anzusprechen damit die MPU Anordnung fallen gelassen wurde. Falls du eine MPU-Vorbereitung machst würde ich dir empfehlen die mal anzusprechen. Ansonsten kann man auch rechtlich dagegen vorgehen. Weiterhin viel Glück