Hallo, meine kurze Rechersche ergab folgendes:
EuropaUnfallversicherung fällt unter die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Darin ist beispielsweise geregelt, dass Arbeitnehmer generell in dem Land unfallversichert sind, in dem sie ihre Beschäftigung ausüben, und auch dort behandelt werden. Sachleistungen im Wohnsitzland werden zwischen Versicherungsträgern ausgeglichen. Auch die Begrifflichkeiten zu Arbeitsunfall und Berufskrankheit sind dort definiert.[1]
DeutschlandSiehe auch: Gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland
Institutionen:
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
- Unfallkasse, die Unfallversicherungsträger für die Angestellten des öffentlichen Dienstes
- Feuerwehr-Unfallkasse
- Bauhelfer-Unfallversicherung
ÖsterreichDie gesetzliche Unfallversicherung in Österreich[2] ist als Teilbereich der allgemeinen Pflichtversicherung ein spezielles Versicherungssystem, das die Pflichtversicherten nach den Sozialversicherungsgesetzen (vorwiegend kommt das ASVG zum Tragen) bei Ereignissen von öffentlichem Belang, nämlich Arbeitsunfällen, Unfällen in Bildungsanstalten und bei Hilfeleistungen für andere schützt. Dieser Schutz ist einerseits umfassender als derjenige innerhalb der privaten Krankenversicherungen, insbesondere in Bezug auf Langzeitfolgen. Andererseits umfasst die gesetzliche Unfallversicherung im Freizeitbereich nur die Krankenbehandlung im sozialversicherungsrechtlichen Ausmaß: Nicht abgedeckt sind damit u. a. Kostenabdeckungen von Langzeitfolgen bei dauernder Beeinträchtigung, Bergungs- und Rettungskosten (z. B. Flugrettung und Rückholtransporte).
Daher gibt es auch zahlreiche Formen von Unfallversicherung bei privatrechtlichen Versicherungsinstituten, welche für die Risiken aus dem Freizeitbereich aufkommt, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht abgedeckt sind.
SchweizIn der Schweiz[3] ist die gesetzliche Unfallversicherung (UVG), die Betriebsunfälle deckt, für Mitarbeitende obligatorisch, für selbständig Erwerbende freiwillig. Daneben gibt es auch die Nichtberufsunfall-Versicherung (NBU) für Freizeitunfälle, die für alle Arbeitnehmer, die mindestens acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber tätig sind, ebenfalls obligatorisch, der Arbeitnehmer kann die Prämien aber Rückfordern. Geringfügiger Mitarbeitende und andere Personen können sich bei ihrer obligatorischen Krankenversicherung oder bei Privatversicherungen das Unfallrisiko mitversichern lassen.
Quelle:
Zusätzlich von OpenAi:
Der Vergleich von Unfallversicherungen zwischen verschiedenen Ländern hängt von vielen Faktoren ab, wie dem jeweiligen sozialen Sicherungssystem, den Regelungen zur Unfallversicherung und dem allgemeinen Versicherungsmarkt. Hier einige Beispiele:
Deutschland: Die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland ist ein Pflichtversicherungssystem, das von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen wird. Es deckt Unfälle am Arbeitsplatz und auf dem Weg dorthin ab. Private Unfallversicherungen sind ebenfalls verfügbar und können den Schutz erweitern.
Schweiz: In der Schweiz gibt es sowohl gesetzliche als auch private Unfallversicherungen. Die gesetzliche Unfallversicherung ist für alle Arbeitnehmer verpflichtend und deckt Unfälle am Arbeitsplatz und auf dem Weg dorthin ab. Private Unfallversicherungen sind optional und bieten oft einen erweiterten Schutz.
USA: Die Unfallversicherung in den USA ist ein freiwilliger Versicherungsschutz, der von privaten Versicherungsgesellschaften angeboten wird. Es gibt kein gesetzliches Unfallversicherungssystem, aber viele Arbeitgeber bieten Unfallversicherungen als Teil ihrer Arbeitnehmerleistungen an.
Ich hoffe es hilft ein wenig. Grüße e¹