Nein. Feuerwerk der Klasse F3 darf man nur mit einer Genehmigung nach Paragraph 27 Sprengstoffgesetz besitzen und zünden.

Auch bei Artikel der Klasse F2 ist es nicht so einfach da einige Artikel die in anderen Ländern F2 Kategorisiert sind, trotzdem in Deutschland ohne Genehmigung nicht erlaubt sind.

Da sind die Infos für den benötigten Erlaubnisschein.

https://shop.roeder-feuerwerk.de/media/pdf/fc/03/ec/F3-Kat3-Recht-Gesetze.pdf

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Wenn die Feuerwerksartikel in Deutschland nicht ohne Genehmigung erlaubt sind, verstößt du gegen das Sprengstoffgesetz!

Selbst wenn es erlaubt ist, Feuerwerk muss als Gefahrgut versendet werden.

Zwar ist das die Aufgabe vom jeweiligen Verkäufer bzw von dem, der das Paket versendet, trotzdem würde das Paket vom Zoll wohl nicht weiter kommen...

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