Befehl 12 ist keine Fahrt mit besonderem Auftrag! Auch keine Zustimmung zur Fahrt!
Am einem Sbk was ist erloschen ist verhälst du dich gemäß des Mastschildes.
Bei WRW auf Zs 1, Zs 7, Zs 8 (Zs 8 nicht möglich bei Sbk), Zs 12 mit mündlich / fernmündlichen Auftrag oder mit Befehl (Bei Sbk nur Befehl 2 möglich)
Bei WGWGW darfst du nachdem du vor dem Signal angehalten hast und eine Verständigung mit dem Fahrdienstleiter nicht möglich ist (du musst alles versuchen ihn zu erreichen, sprich Langwahlnummer, Kurzwahlnummer, Büronummer, in P-GSM umschalten, Langwahlnummer, Büronummer und wenn er immer noch nicht erreichbar ist, über das Zentrale Entstörungsmanagement - Kommunikation (Hotline) versuchen dich mit dem Fahrdienstleiter verbinden zu lassen. (Nummer ist in den Vorbemerkungen der La zu finden)) ohne Zustimmung des Fahrdiensleiters am Signal vorbeifahren und musst bis zum nächsten Hauptsignal auf Sicht fahren. (Befehl 12 den du erwähnt hast ist auch noch gültig auf der im Befehl genannten Stelle) Spätestens im nächsten Bahnhof muss aber eine Verständigung erfolgt sein, dass du ohne Zustimmung an einem durch ein WGWGW Mastschild gekennzeichnetes Sbk vorbeigefahren bist.
Befehl 12 ist bloß der Auftrag auf Sicht zu fahren, du brauchst aber unbedingt eine Zustimmung zur Fahrt. Ein Befehl 12 alleine reicht da nicht.