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Im Normalfall gibt es eine Nachlöse über 40 oder 60 € plus evtl. Ticketpreis. Da er aber beide Namen und wahrscheinlich auch den Sachverhalt aufgeschrieben hat und so weitergemeldet haben wird, kann es sein, dass du eine Anzeige gem § 265a StGB bekommst und beide sogar wenn es nachgewiesen wird eine Anzeige wegen § 263 StBG bekommt. Hast du vor Ort keine Strafe zahlen müssen?