Wenn ein Bus an der Haltestelle die Warnblinkanlage einschaltet darf man nicht überholen und als Gegenverkehr nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbei fahren. Jetzt darf ein Bus dies natürlich nicht an jeder Haltestelle machen, sondern nur an gekennzeichneten. Kennzeichen ist eine Rot-Gelb-Rote Banderole am Haltestellenzeichen.

Wer legt fest welche Haltestellen diese Kennzeichen bekommen?

Im Aktuellen Fall ist die Haltestelle auf einer Bundesstraße und der Bus hat eine Haltebucht. Das macht die ganze Sache zu einem spannenden Unterfangen.