Hallo.
Ich habe eine Frage zu folgender Fallkonstellation: Es geht um einen Streitwert von 22.000 Euro. Rechtanhängigkeit besteht seit 12.07.2023
In erster Verhandlung beim zuständigen Landgericht wurde am 08.12.23 ein Urteil pro Kläger gefällt. Die Gegenseite legte daraufhin Berufung ein, die Berufungsverhandlung hierzu erfolgte beim Oberlandesgericht am 24.06.2024, die Urteilsverkündung (Bestätigung des Ersturteils des LG) erfolgte am 03.07.2024
Wie erfolgt hierzu die Zinsberechnung der Streitsumme? Vom 12.07.23 (Tag der Rechtanhängigkeit) bis zum?
Wäre nett, wenn mich jemand aufklären könnte.
Danke