Grundsätzlich musst du dich nicht dazu äußern, da Du ja Beschuldigter bist. Bei der Polizei brauchst Du dich auch nicht entschuldigen, beim "Opfer" allerdings unbedingt, das kann sich Strafmildernd auswirken oder im besten Fall wird der Strafantrag zurückgenommen. Ob das Verfahren (falls es eines gibt) eingestellt wird, kann sein, muss es aber nicht. Ich würde im Falle eines Falles darauf tippen, dass du mal ein wenig auf die Finger geklopft bekommst im Sinne von wenigen Sozialstunden, wenn überhaupt.

Grundsätzlich geht solches Verhalten natürlich überhaupt nicht, aber das hast Du anscheinend verstanden. Kontaktiere die Person zwecks einer Entschuldigung, überrumple sie aber nicht persönlich.

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