ist eine abgegebene Mietbescheinigung rechtlich bindend oder kann ich den Mieter noch ablehnen?
Hallo, ich habe eine kleine Wohnung zu vermieten. Ein Mietinteressent (Frührentner= Geld reicht wahrscheinlich nicht aus, deshalb auch arge) bat um eine Mietbescheinigung. Diese habe ich ausgefüllt und unterschrieben.
Der Mietinteressent oder die Arge hat mir noch keinen Bescheid gegeben, ob die Wohnung gennehmigt wurde, deshalb habe ich noch keinen Mietvertrag aufgesetzt. Der Mieter hat aber wohl schon seine jetzige Wohnung gekündigt und mir einen solch beleidigenden Brief geschrieben,in dem er mir vorwirft, das ich nicht an Ihn vermieten will (was ich eigentlich bis zu dem unverschämten Brief wollte...danach sicher nicht mehr..)und dass er Anspruch auf Geld von mir für eine Übergangspension habe, da er ja aus der alten Wohnung raus muß.(er hat angebl. einen Anwalt gefragt)
Irgendwie verstehe ich das nicht...die Mietbeginn wäre erst am 1.7. selbst wenn ich Ihn jetzt noch wöllte...muß ich doch keinen Mietvertrag vor Mietbeginn ausstellen oder ???Also kann mir jemand sagen, ob eine Mietbescheinigung rechtlich bindend ist-oder ob ich den Mieter danach noch ablehnen kann. Hat er Anspruch auf irgendwelches Geld? Danke,Danke