Hallo ,
Bei mir in der straße sind links mietparkplätze und rechts ein großer bürgersteig.
Am bürgersteig is ein schild eingeschränktes parkverbot.
Jedenfalls ist die straße breit genug sodass wenn ich mit meinem auto zurhälfte auf dem bürgersteig stehe,
Ausreichend platz ist damit anwohner vorbei fahren können (auch ein lkw kommt gut vorbei) oder mit ihren pkws einparken können.(5er bmw/audi a8 zb. können alle ohne probleme einparken).
Nur einer mit seinem suzuki swift nicht.
Meine frage : hat der suzuki swift fahrer nun das recht die polizei zurufen die mir dann einen strafzettel anhängt
Nur weil er nicht einparken kann(platz ist da nur können fehlt )???
Über parken im eingeschränken halteverbot geht es jetzt nicht ! Nur darum , ob er im recht ist mich abschleppenzulassen weil er nich auto fahren kann.
Lg
Vielen dank