Häufig wird ja in den einzelnen Habilitationsordnungen geschrieben man bräuchte eine qualifizierte (sprich magna oder summa cum laude) Promotion um als Habilitand angenommen zu werden. Gilt das auch für Sammelhabilitationen, wo ja quasi schon automatisch nachgewiesen wird, dass man wissenschaftlich arbeiten kann, da man sowieso zahlreiche Veröffentlichungen nachweisen muss?

Ich schreibe gerade meine Dissertation und versuche meine zukünftigen Perspektiven einzuschätzen.

Vielen Dank!