Was für einen BS die meisten hier auf der Webseite posten. Mal im ernst, kommentiert hier nicht so einen Quark ohne zu wissen wie überhaupt das Internet aufgebaut ist.
Zum eigentlichen Thema: Ja, du kannst mehrere Accounts registrieren, und nein, du wirst keine Probleme damit haben, WENN du eine dynamische IP Adresse hast (ist in Deutschland gesetzlich geregelt, alle 24 Stunden vollstrecken die ISP (Internet-Service-Provider, dein Netz-Anbieter) eine Zwangstrennung, sprich, dir wird das Internet kurz abgekappt und neu verbunden = neue IP Adresse = Neue Person = Otto kriegt nicht mit wer das ist). Oftmals werden Accounts mit aktuellen IPs registriert für eine Art Rückverfolgung (wenn mal der Account gehackt wird, irgendwie die Daten verloren gehen usw.), ist auch eine sehr simple Stored Procedure SQL Programmierung - daher macht es fast jedes Unternehmen, ist jedoch nicht weiter schlimm, wenn man die dynamische IP hat (und sich keine statische extra gebucht hat, was auch extra kostet - Stichwort Serverhosting und DNS)!
Zum weiteren Verfahren, wenn du ein Account registrierst, kannst du dann auch den Vornamen deiner Eltern, Geschwister, Kinder, deinen Zweit/Dritt-Namen oder sonst von wem auch immer angeben, solange die Adresse und der Nachname am Ort gleich zu erkennen sind (es soll ja an dich gestellt werden). Das heißt, es ist egal ob Person A B C D E F G ... das Paket für Person A annimmt, hauptsache der Nachname stimmt. Ebenso ist es egal, ob die Bezahlung von Person A für Person A - Z kommt, solange es bezahlt wird ist man zufrieden (wäre jeder als Firma auch). Es gibt keine Vorschriften, dass nur Person X mit Bestellung X das Zeug bezahlen darf und muss!
Otto macht sich auch nichts daraus, da sie auch keine Macht weder Befugnis haben die Person zu durchleuchten, also keine Ausweispflicht, keine Nachweise ob Person A - Z bei dir leben, ob dein/e Partner/in bei dir lebt und deinen Nachnamen trägt oder nicht, alles egal.
Solange Otto damit Profit erzielt, wird das Unternehmen nichts unternehmen *badum tss* Wortspiel.
Man muss auch im Schädel vorführen, der Listeneinkaufspreis von den Waren beträgt 100%, das was man als Konsument zahlt ist der Bezugspreis (wenn dat Ding im Laden landet) und das berechnet sich auf 200-500% (je nach Produkt, Marke, Firma und Ladensart). Man wird z. B. einen Staubsauger der Marke Philips als LEP für 20-40€ ergattern (abzüglich Steuern), während es im Media Markt oder sonst wo für 150€ verhöckert wird.
Was sind da schon 15€ für das Unternehmen (Otto in diesem Fall)? Genau, nichts.
Und man wird wohl nicht so unlogisch wegen 15€ die Person blockieren (keine weiteren Käufe) weder noch rechtliche Schritte gegen diese Person einleiten, weil 15€ ... rechtfertigt keine Gerichtskosten auf der Welt.
TL;DR: Ignoriert die Intelligenzbestien hier, folgt meiner Erklärung, für die jenigen, die nach Jahren nach gescheiten Antworten suchen.