Hallo, ich hatte vor ca 3 Jahren einen Vorfall mit der Polizei im Bezug auf dem Straßenverkehr. Aufgrund dessen durfte ich den Führerschein bei der Fahrschule nicht weiter machen (weil die Polizei das gemeldet hat). Nun war ich bei dem LBV um herauszufinden ob ich den Führerschein nun wieder antreten darf. Nach langem warten auf einen Termin meinte eine nette Dame beim LBV das ich meinen Führerschein wieder machen darf. kurz darauf hab ich einen Brief erhalten vom LBV mit folgendem Text:
„Sehr geehrter Herr …,
Sie können einen Antrag für die Ersterteilung der Fahrerlaubnis
über Ihre Fahrschule stellen.“
heisst das nun das ich für den Führerschein nach einem Antrag genehmigt werde oder kann es trotzdem dazu führen das mein Antrag abgelehnt wird. Ich bin mir unsicher da ich mich nicht bei der Fahrschule anmelden möchte, die Kosten bezahle um letztendlich den Führerschein nicht machen zu dürfen.
Seit dem ist auch nichts mehr mit der Polizei vorgefallen.
Danke im Voraus.