Hallo liebe Leute!
Ich bin schwanger und habe mich vom Kindesvater getrennt. Verheiratet waren wir auch nicht. Ich möchte gerne, dass das Kind einen doppelten Nachnamen (bestehend aus beiden Elternnachnamen) trägt. Kindesvater hat nichts dagegen. Als alleinerziehende werde ich das alleinige Sorgerecht zeitnah beantragen.
Bei einer Auskunftserteilung durch das zuständige Standesamt wurde mir mitgeteilt, dass das nicht geht. Bei Geburt des Kindes wird NUR ein einziger Nachname (entweder meiner oder des Kindesvaters) eingetragen und kein Doppeltnachname.
Wenn unser Kind nur den Nachnamen des Vaters bekommt, hätte ich als Mutter immer Probleme und müsste immer nachweisen dass es mein Kind ist. Außerdem muss ich diesen Namen auch an der Klingel stehen haben...etc.
Wenn das Kind jedoch nur meinen Nachnamen bekommt - was der Vater auch definitiv nicht akzeptiert - finde ich das unfair, gerade weil es zwei Schwestern väterlicherseite hat (was mir vorher nicht bekannt war).
Ich bin total durcheinander und weiss wirklich nicht wie ich mich entscheiden soll. Ich möchte in 20 Jahren auch nicht mit meinem Kind diskutieren warum ich mich nur für den einen Nachnamen entschieden habe...
Meine Frage nun, was kann ich tun damit dieses Kind auch einen doppelten Namen bestehen aus unseren beiden Nachnamen bekommen kann?
Bitte hilft mir!
Herzlichen Dank im Voraus für jede ernste Antwort!!!
Eure Blumenerde2014