Zwei Fünfer, darf also nicht zur Zentralmatura antreten: bringt Berufung was?
Wir (in Österreich) haben jetzt erst die Zentralmatura eingeführt bekommen. Regelung ist die, dass man mit einem Fünfer im Jahreszeugnis eine Kompensationsprüfung machen und dann zur Matura antreten darf.
Bei zwei Fünfern ist der Herbsttermin wahrzunehmen.
Und da kommt jetzt meine Frage: ich habe zwei Fünfer, und mein Onkel (der Lehrer ist) rät mir, eine Berufung einzulegen, in einem der zwei Fächer. Bringt das was? Weil, mal angenommen dass ich eine Prüfung krieg oder mir stattgegeben wird, hab ich noch immer den zweiten Fünfer und man darf ja gar keinen haben, um zur Matura anzutreten, oder nicht? Das heißt, da würde die Aufstiegsklausel doch gar nicht gelten, oder doch?
3 Antworten
Zur Ergänzung:
Berufung bedeutet, dass ich gegen die Endnote protestiere und quasi "verlange" , den Vierer zu bekommen oder zumindest eine kommissionelle Prüfung
Wenn die Note nicht richtig zu Stande gekommen ist ja , ansonsten sind die Chancen gering.
Du kannst ihm ja mal fragen warum er meint, dass Du es einlegen sollst und wie begründen?
Was heißt Berufung? Den Begriff gibt es im deutschen Schulrecht nicht... Sind denn formale Fehler bei der Ermittlung der Endnoten vorgefallen?
In Deutschland ist eine Beschwerde gegen eine erteilte Benotung (Einzelnote, Endnote) möglich - oder ein Widerspruch gegen eine nicht erteilte Versetzung/Zulassung.
Erfolg nur bei nachweisbaren formalen Fehlern im Verlauf der Notenermittlung.
Berufung bedeutet, dass ich gegen die Endnote protestiere und quasi "verlange" , den Vierer zu bekommen oder zumindest eine kommissionelle Prüfung