Zoll hat meine ware , möglichkeit es wieder zubekommen ?

Zollbrief - (Mode, Zoll, Louis Vuitton)

4 Antworten

Den Schrieb kann man nicht lesen. Wenn ich es richtig verstehe, handelt es sich um eine Markenrechtsverletzung (Fakes / nachgemachte Schuhe).

In diesem Fall erhältst Du die Ware gar nicht. Der Zoll informiert den Rechteinhaber (Louis Vuitton). Von dessen Anwalt erhältst Du eine Unterlassungserklärung.

Die Kosten für den Anwalt trägst Du, meist ein paar hundert EUR.

Du hast aber schon mal davon gehört, daß man gefälschte Waren nicht nach Deutschland einführen darf, oder bist Du noch in der Grundschule???

Nein, wenns ein Fake ist, werden sie vernichtet und Du musst die Entsorgungskosten möglicherweise tragen.

Keine Chance, aber bei Louis Vuitton besteht die Aussicht das Du noch etwas im Nachgang zur Beschlagnahme der gefälschten Ware bekommst...

Googlesuchbegriff „Louis Vuitton Abmahnung Preu Bohlig & Partner“

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beratung von Markenrechtsvertretern - Modebranche

Haben wir doch schon in deinem ersten Beitrag erwähnt, dass du deine Ware nicht mehr wieder bekommst und wohlmöglich mit einer Geldstrafe und einem Brief vom Anwalt rechnen kannst. ^^
Die Ware wird vom Zoll vernichtet.