Zoll: Einreise nach Thailand?
Hallo zusammen,
vorab: Es handelt sich höchstwahrscheinlich um eine sehr triviale und "doofe" Frage. Dennoch kann ich nichts konkretes dazu finden und wollte mal hören, ob sich evtl. jemand auskennt, bevor ich mich an offizieller Stelle erkundige.
Angenommen, ich möchte nach Thailand einreisen und habe nichts zu verzollen, da es entweder tatsächlich nichts zu verzollen gibt oder ich mich innerhalb der Freibeträge bewege.
Wie verhält es sich aber mit persönlichen Gegenständen, wie meinem iPhone, meiner Apple Watch oder meinen AirPods etc., die ich in Deutschland erworben habe? Diese liegen ja bereits schon in ihrer Einzelheit weit über den Freibeträgen. Müssen diese ebenfalls verzollt werden, wenn ich nach Thailand einreisen möchte?
Das kann ich mir so nämlich nicht wirklich vorstellen, aber es soll ja bekanntlich Dinge geben, die es nicht gibt...
Ich weiß, dass der deutsche Zoll bei sogenannten "Rückwaren" empfiehlt den Kaufbeleg von hochpreisigen persönlichen Gegenständen mitzuführen, dass bei einer Wiedereinreise nach DE belegt werden kann, dass es sich um Waren handelt, die bereits in DE erworben wurden. Dies wird aber mit der Einreise in Thailand wenig bis gar nichts zu tun haben.
Ich bin gespannt was ihr dazu sagt!
Viele Grüße!
2 Antworten
Wenn die Gegenstaende den Freibetrag uebersteigen (20.000 ThaiBaht, ca.600 EUR), dann sollte man ein Formular mitfuehren. Hier steht das erklaert:
Das gilt dann auch fuer die Wiedereinreise nach D.
Privateigentum auf der Hinreise zu verzollen wäre mir neu. Eher wenn du viel Bargeld oder Lebensmittel mitnimmst muss man es jenachdem angeben. ich empfehle bei Medikamenten immer ein Arztzeugnis mit zu nehmen.
Richtig lustig mit dem Zoll wird's dann eher auf der Rückreise.
Danke für deine Antwort! Ja, genau. Die Richtlinien sind mir so auch bekannt.
Es würde ja keinen Sinn machen sein eigenes, gebräuchliches Handy jedesmal neu zu verzollen, reist man in ein anderes Land ein. Wenn es sich um verpackte Neuware handelt, kann ich das ebenfalls nachvollziehen.
Für die Wiedereinreise nach Deutschland soll laut Angaben des Zolls ein Kaufbeleg genügen, um vorweisen zu können, dass die Wertgegensände bereits vor der Reise im DE gekauft und besteuert wurden.
Nochmal danke und einen guten Tag.
Also mit Privateigentum meine ich Dinge die du normal verwendest. Wenn du jetzt ein frisch verpacktes Handy mitnimmst, das müsste man dann verzollen.